Der Bezirksvorstand der Kölner Schüler*innenvertretung und der Vorstand der Stadtschulpflegschaft Köln begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, die Schulen für alle nicht dieses Schuljahr abschließenden Jahrgänge bis auf weiteres geschlossen zu halten. Gerade in Schulen ist das Infektionsrisiko durch Menschenmassen, insbesondere in engen Fluren und Treppenhäusern, erheblich. Dadurch, dass junge Menschen oft gar nichts von der Infektion bemerken, beläuft sich die Reproduktionszahl bei jungen Corona-Infizierten auf ein vielfach Höheres.

 

Für die Zeit bis zur vollständigen Wiedereröffnung der Schulen muss für diese Jahrgänge Onlineunterricht abgehalten werden. Dieser muss sich sowohl in Quantität als auch in Qualität deutlich verbessern. Den Unterrichtsstoff digital zu vermitteln funktionierte an einigen Schulen schon in akzeptablem Maße, ist an anderen jedoch unzureichend oder gar nicht geschehen und ausbaufähig. Die Ungleichheit in der Häufigkeit und Qualität des Onlineunterrichts führt zu ungleichen Voraussetzungen für gleiche Prüfungen. Langfristig müssen die Schulen besser auf vergleichbare Situationen, in denen der Unterricht digital stattfinden muss, vorbereitet werden, zumal sie auch während des regulären Betriebs davon profitieren werden. Klar ist aber auch: Active Boards und Tablets nützen nichts, wenn Lehrkräfte und auch Schüler*innen nicht ausreichend mit ihnen und ihren Funktionsweisen vertraut gemacht werden.

 

Die Ausweitung der Betreuung von Kindern halten wir für eine wichtige und für die betroffenen Eltern hilfreiche Maßnahme. Auch außerhalb der bekannten Schlüsselberufe gibt es erwerbstätige Eltern, die nicht im HomeOffice ihr Geld verdienen oder nicht in der Lage sind, neben der Arbeit im HomeOffice auf ihre Kinder aufzupassen.

 

Bereits am 23. April wieder mit dem Unterricht für die abschließenden Schüler*innen zu beginnen, halten wir für riskant, zumal die Kultusministerkonferenz ihr geplantes Konzept zum Infektionsschutz erst zum 29. April vorlegen wird. Dass die Teilnahme am Unterricht ein Angebot und keine Pflicht sein soll, ändert nichts an der Tatsache, dass Schüler*innen mit Vorerkrankungen oder gefährdeten Personen im Umfeld durch den verfrühten Unterrichtsstart benachteiligt werden. Diese können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, auch wenn sie diesen ihrer eigenen Ansicht nach benötigen. Auch dies führt zu ungleichen Voraussetzungen für die Prüfungen. Die Gesundheit von Schüler*innen oder ihren Familien darf nicht zum Nachteil in der Schule werden.

 

Dennoch ist es angebracht, vor Beginn der Prüfungen noch einmal normalen Unterricht stattfinden zu lassen, da dieser den Schüler*innen der Abschlussklassen vor den Osterferien zwangsläufig nicht gegeben werden konnte und sonst ein Nachteil für diese entstehen würde.

 

Aus diesen Gründen befinden wir es nach wie vor für notwendig, die Prüfungen später stattfinden zu lassen, als bis zuletzt geplant, um eine gleiche Vorbereitung im Präsenzunterricht für alle Schüler*innen zu ermöglichen.

 

Für den Fall von zeitlichen Engpässen, wie sie bei der Bewerbung an Universitäten oder Ähnlichem entstehen können, fordern wir für die abschließenden Schüler*innen auch weiterhin die Möglichkeit, zwischen einem Durchschnittsabschluss und dem Ablegen der Prüfungen zu einem späteren als dem bis zuletzt geplanten Zeitpunkt zu entscheiden.

 

Bei Anfragen:

 

Bezirksschüler*innenvertretung Köln

info@koeln-bsv.de

 

Stadtschulpflegschaft Köln

info@stadtschulpflegschaft-koeln.de