Am 27.01.2020 fand die erste außerordentliche Bezirksdelegiertenkonferenz statt! Der unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlicher BDK liegt darin, dass bei einer ordentlicher BDK mindestens 10 Tage vorher eingeladen werden musst. Trotz der relativ kurzfristigen Einladung waren die Schüler*innen mit insgesamt 33 Mandate auf der BDK vertreten.

 

Auf dieser außerordentlichen Bezirksdelegierten wurden sehr viele Anträge an das Grundsatzprogramm (GPO) gestellt, dass die Basis unserer Arbeit bildet. Auch hier haben sich die Schüler*innen beteilligt: Es gab viele Änderungsanträge und auch sehr viel Diskussionsbedarf.

 

Die BDK endete gegen 12:30 mit unserem letzten Antrag für das GPO und dem gemeinsamen aufräumen.